Allgemeinen Geschäftsbedingungen Allgemeine Bedingungen für die Durchführung von Beiz- und Elektropolierarbeiten
1. Bei allen Aufträgen muss das zu bearbeitende Material mit der genauen Werkstoffbezeichnung kenntlich gemacht werden. Dieses ist vor allem bei Bauteilen mit verschiedenen Werkstoffkombinationen äußerst wichtig. Schwarz/Weiß-Verbindungen sind soweit zu vermeiden. Sind diese unvermeidbar, ist der Normalstahl mit einem Anstrich auf Expoxidharzbasis zu schützen. Trotzdem sind Beschädigungen durch Säureeinwirkungen nicht auszuschließen. Jegliche Haftung dafür ist ausgeschlossen.
2. Hohlräume wie z.B. unter Versteifungen auf Behältern, die konstruktionsbedingt nicht absolut dicht verschweißt werden können, müssen mit Spülbohrungen versehen werden (Mindestdurchmesser 12 mm ) um eine Restentleerung der Säure zu gewährleisten und um spätere Korrosion zu vermeiden.
3. Bei Bauteilen mit konstruktionsbedingten Dopplungen, Spalten oder auch werkstoffbedingten Poren, entstehen in der Regel Spülprobleme. In diesem Fall ist uns ausreichend Zeit zum Spülen und Trocknen zu lassen, um ggf. notwendige Nacharbeiten gleich in unserem Werk vorzunehmen. Ist dieses aus terminlichen Gründen nicht möglich und werden die Teile in nassem Zustand abgeholt, ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
4. Schlackereste und sonstige unlösbare Einschüsse in der Schweißnaht können durch das Beizen nicht entfernt werden. Ebenso tiefliegende Ferriteinschlüsse, die nur mechanisch durch Schleifen aus der Oberfläche entfernt werden können. Diese Arbeiten können durch uns erledigt werden, werden aber gesondert in Rechnung gestellt. Genauso wie das damit verbundene Nachbeizen der bearbeiteten Flächen.
5. Ist vor der eigentlichen Beizbehandelung eine Entfettung der Bauteile nötig, wird diese mit 0,40 €/kg berechnet.
6. Um Terminschwierigkeiten zu vermeiden, wird darum gebeten, Lohnbeizaufträge 2 Tage vor der Anlieferung anzumelden. Die Anlieferung an Werktagen sollte bis 14 Uhr erfolgen. Muss ein Verwiegen der Bauteile vorgenommen werden, wird dieses zusätzlich nach Aufwand berechnet.
7. Die Abholung erfolgt nach Absprache. Falls nötig, sollen bei großen Bauteilen Anschlaglaschen und Transportösen vorhanden sein. Der An- und Abtransport geht zu Ihren Lasten.
8. Nicht durch uns zu vertretende Änderungen, die jedoch zur Durchführung des Beizprozesses durch uns zwingend erforderlich sind, werden gesondert berechnet.
9. Es ist uns freigestellt, mit welchem Beizverfahren die Bauteile behandelt werden. Es ist aber davon auszugehen, daß Bauteile, die durch Ihre Größe eine Tauchbehandelung im Beizbad zu lassen, auch in diesem behandelt werden. Übergroße Teile werden im Sprühbeiz- und Rohrleitungen im Umwälzverfahren gebeizt.
10. Elektropolieren: Für Oberflächenfehler, die nach dem Bearbeiten sichtbar werden und Ihre Ursache im Werkstoff oder in der Vorbearbeitung haben, übernehmen wir keine Gewähr. Die Teile müssen fettfrei und frei von sonstigen Verunreinigungen sein. Das Entfernen von Rückständen, und Schutzfolien wird gesondert berechnet. Die Teile müssen spülbar gestaltet sein, Hohlräume sind zu vermeiden um Elektrolyteinschlüsse auszuschließen. Für nachträglich austretende Elektrolytrückstände, durch konstruktiv bedingte Spalten übernehmen wir keine Haftung.
11. Auslieferung: Achtung bei Nassauslieferung! Eine Qualitätskontrolle und -gewährleistung kann erst nach vollständiger Trocknung (Dauer bis 3 Tage) der bearbeiteten Gegenstände übernommen werden.